Was ist die Leistung des Architekten und welche Aufgaben übernimmt ein Architekt?
Die Aufgaben bzw. die
Leistungen, die der Architekt übernimmt, ergeben sich konkret aus der
vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit im Bereich der Planung und der darauf
folgenden Bauüberwachung. Als Grundlage dafür dienen die von der Kammer der
ZiviltechnikerInnen formulierten Leistungs-
und Vergütungsmodelle 2014 (LM.VM 2014). Die
darin aufgelisteten Leistungen sind grundsätzlich frei zu vereinbaren und ihr
Umfang bildet die Basis der Honorarberechnung. Der Auftraggeber, die Bauherren,
entscheiden damit z.B., wie weit der Architekt beauftragt wird – bis zur
Einreichung bei der Baubehörde oder darüber hinaus mit der Ausführungsplanung,
Angebotseinholung, Begleitung der Bauausführung oder mit der örtlichen
Bauaufsicht. Alle Leistungsphasen sind durch eine laufende Qualitäts- und
Kostenkontrolle gekennzeichnet.
Was ist die Leistung des Architekten?
Im Bereich der Architektur wird grundsätzlich zwischen dem Leistungsmodell Objektplanung – Architektur (LM_OA) für Großprojekte und öffentliche Auftraggeber (u.a. Gemeinden) und Architektur – Konsumentenprojekte (LM_AK – Projekte bis circa 1 Mio. €) für private Auftraggeber unterschieden. Dementsprechend werden insgesamt acht Leistungsphasen beim Konsumentenprojekt (LM_AK) bzw. neun Leistungsphasen beim Leistungsmodell Objektplanung – Architektur (LM_OA) beschrieben:
1. In der ersten Leistungsphase Grundlagenanalyse (LPH 1) ermittelt der Architekt mit dem Bauherrn die Vorstellungen in puncto Bedarf, Bauqualität, Nutzungsanforderungen sowie den finanziellen Rahmen (Kostenrahmen +/- 20%). Zusätzlich informiert der Architekt über die baurechtlichen Möglichkeiten am Grundstück, und welche Förderungsmöglichkeiten bestehen. Er besichtigt mit dem Auftraggeber das Grundstück bzw., wenn vorhanden, das Bestandgebäude und zeigt auf, ob und wie eine Sanierung möglich ist. Des Weiteren berät der Architekt zum gesamten Leistungsbedarf und bei Bestandsgebäuden hinsichtlich des Untersuchungsbedarfs sowie welche Fachplaner (Statiker, Denkmalschützer, Geologen, Haustechnik- und Elektroplaner etc.) miteinbezogen werden sollten.
Tipp
Es macht durchaus Sinn, den Architekten noch vor Grundstückskauf hinzuzuziehen, da er bereits im Vorfeld klären kann, ob das Grundstück voll aufgeschlossen ist, welche Widmung es hat, welche zusätzlichen Gutachten und baulichen Maßnahmen erforderlich sind und ob es Ihren Anforderungen entspricht.
Zudem bieten die meisten Architekten das erste Beratungsgespräch oder die erste Grundstücksbesichtigung kostenlos an. Daher rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns ein Email. steppe architekten
2.
Auf Basis
der ermittelten Grundlagen wird ein Vorentwurf
(LPH 2), meist im Maßstab 1:200, ein Lösungsvorschlag in Form von ersten
Planskizzen, erarbeitet. Nach der Entscheidung, an welcher Variante
weitergearbeitet werden soll, werden erste Abstimmungsgespräche mit der Behörde
geführt, eine erste Kostenschätzung (+/-
15 %) und ein Planungsterminplan erstellt.
3.
Nach
Freigabe des Vorentwurfs durch den Bauherrn bzw. Auftraggeber wird in der Entwurfsplanung (LPH 3) im Maßstab1:100
der Entwurf weiter in die Tiefe gehend ausgearbeitet bzw. Änderungen
eingearbeitet. Es werden erste Festlegungen zu Aufbauten bzw. Konstruktion,
Material und Farbe festgelegt und gegebenenfalls erste Angaben von Fachplanern für
Haustechnik, Elektrotechnik etc. (z.B. Steigschächte oder Kamin betreffend)
eingearbeitet. Neben weiteren Klärungsgesprächen mit der Behörde wird eine Kostenberechnung (+/- 10 %) und ein
Rahmenterminplan für die gesamte Planungs- und Ausführungszeit erstellt.
4.
Nach der
Freigabe des Entwurfs durch den Bauherrn wird an der umfangreichen Einreichplanung (LPH 4)
weitergearbeitet. Die Einreichplanung umfasst neben der Durcharbeitung und
Ergänzung des Plans im Maßstab 1:100 u.a. die Einarbeitung von statischen
Angaben, Brandschutzanforderungen, Haustechnik (Heizung und Schmutzwasser-
sowie Regenwasserableitungen). Je nach Umfang und Bauaufgabe sind neben dem
Bauantrag und der Baubeschreibung die Bruttogeschoß- und Regenwassersickerberechnung
sowie statistische Datenblätter zu erstellen. Zusätzlich sind zahlreiche
Unterlagen zusammenzustellen, wie Grundbuchauszug, Energieausweis, und bei
Bedarf Betriebsanlagengenehmigungen, wasserrechtliche Genehmigungen u.Ä.
einzuholen.
Nach Unterschrift des Bauherrn und Bauwerbers werden seitens des Architekten
die Einreichunterlagen bei der Behörde für die öffentlich-rechtliche
Genehmigung eingereicht. Der Architekt vertritt, berät und unterstützt den
Bauherrn aktiv beim anschließenden Genehmigungsverfahren mit der Behörde
(Bauverhandlung).
5. Parallel zum Einreichverfahren kann bereits an der Ausführungsplanung (LPH 5) weitergearbeitet werden. Diese Leistungsphase stellt den Beginn der Vorbereitung auf die Bauausführung dar. Sie umfasst neben der Erstellung von Polierplänen im Maßstab 1:50 auch Detailpläne sowie zur Vorbereitung der Angebotseinholung notwendige Unterlagen, wie Wandabwicklungen, Fenster- und Türlisten. Des Weiteren sind Angaben aus den Ausführungsplanungen von an der Planung beteiligten Fachplanern, wie z.B. Tragwerksplanern, und mögliche Auflagen der Behörde, die im Baubescheid stehen, einzuarbeiten. Zusätzlich werden die Terminplanung, Objektbeschreibungen und Raumbücher als Grundlage der Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung erstellt bzw. konkretisiert.
6.
Auf Basis
der detaillierten Ausarbeitung der Ausführungsplanung wird die Ausschreibung
der Bauleistungen (Material- und Arbeitskosten) erarbeitet. Für die Angebotseinholung (LPH 6) bei Architektur
– Konsumentenprojekte (LM_AK) für Projekte bis circa 1 Mio. € und von privaten
Auftraggebern werden eine funktionelle Ausschreibung bzw. Leistungsbeschreibungen
erstellt, die Mengen ermittelt und mindestens drei Angebote je Gewerk eingeholt.
Für Großprojekte und öffentliche Auftraggeber (u.a. Gemeinden) werden entsprechend
der Objektplanung – Architektur (LM_OA) Ausschreibungen
bzw. standardisierte Leistungsverzeichnis (LPH 6) mit eigenen Software-Programmen
nach der Leistungsbeschreibung Hochbau (LB-HB) des Bundesministeriums für
Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) erstellt und bei öffentlichen Auftraggebern
entsprechend dem Bundesvergabegesetzes (BVergG) abgewickelt. Für die Leistungsbeschreibung
bzw. Ausschreibung wird ein Kostenanschlag (+/- 5%) erstellt.
Im Zuge der Mitwirkung an der Vergabe
(LPH 6) werden für die eingeholten Angebote zum Vergleich sogenannte
Preisspiegel erstellt und diese auf Plausibilität geprüft. Die Architekten
wirken bei den Verhandlungen und klärenden Bietergesprächen sowie bei der
Vergabe mit.
7.
In der
Leistungsphase Begleitung der
Bauausführung (LPH 7), ehemals als technische künstlerische Oberleitung
bezeichnet, werden Montage- und Werkpläne der Gewerke auf Übereinstimmung
überprüft und freigegeben. Gestalterische, technische und konstruktive Fragen,
die auf der Baustelle auftreten, werden geklärt und bei Bedarf Planunterlagen
aufgrund von Detail- oder Maßänderungen aktualisiert.
8.
Im Rahmen
der Örtlichen Bauaufsicht und
Dokumentation (LPH 8) vertritt der Architekt die Interessen des Bauherrn,
überwacht die Herstellung des Bauwerks, sorgt für die korrekte Ausführung,
koordiniert die Lieferungen und Leistungen, kontrolliert die Übereinstimmung
mit den Plänen und Verträgen, dokumentiert den Baufortschritt, achtet auf die
Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Vorschreibungen aus dem
Baubescheid. Er kontrolliert die Abrechnungen, die Aufmaße und prüft die
Rechnungen im Zuge der Kostenfeststellung. Er berät und wirkt an der Abnahme
der Bauleistungen, an der Feststellung und Beseitigung von Mängeln sowie an der
behördlichen Bauabnahme mit. Der Architekt überprüft dabei nicht die Leistungen
von Haus- und E-Technik. Dieser Aspekt der örtlichen Bauaufsicht wird von Fachplanern
der Haus- und E-Technik übernommen. Auch die Leistung der
Baustellenkoordination, der Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen auf der
Baustelle, ist gesondert zu vergeben.
9. Die letzte Leistungsphase Objektbetreuung (LPH 9) findet in erster Linie bei Großprojekten und öffentlichen Auftraggebern (u.a. Gemeinde) lt. Objektplanung – Architektur (LM_OA) Anwendung. Hierbei handelt es sich um eine Objektbegehung vor Ablauf der Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche gegenüber den Baufirmen (max. 3 Jahre ab Abnahme der Bauleistungen), um etwaige Mängel festzustellen, deren Beseitigung zu veranlassen und zu überwachen.
Tipp
Besprechen Sie im Zuge der Angebotseinholung bei einem Architekten die angebotenen Leistungen der Leistungs- und Vergütungsmodelle 2014 durch und lassen Sie sich die einzelnen Leistungsphasen im Anbot anführen und auspreisen. So können Sie vertraglich vereinbaren, die Leistungsphasen auch stufenweise nach Planungsfortschritt zu beauftragen. steppe architekten
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie ein Angebot für Ihre Planung erhalten, dann kontaktieren Sie uns einfach hier.
Autor: Petra Kickenweitz
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Illustration:
Jacqueline Kaulfersch
•
cardamom
Erstveröffentlichung
Mai 2021