Was kostet ein Architekt?
Solche Internet-Angebote sind, ebenso wie „wir stempeln ihren selbstgezeichneten Einreichplan um 150 €“, nicht seriös und man sollte, wenn man nicht selber eine einschlägige Ausbildung u.a. als Hochbautechniker hat, grundsätzlich die Finger davon lassen. Denn mit der Unterfertigung der Einreichplanung (Stempeln) haftet der Planverfasser nicht nur für die Richtigkeit der Angaben in Bezug auf die Erfüllung des Baugesetzes, sondern auch im Hinblick auf die technische Umsetzbarkeit.
Mit welchen Kosten für die Planerstellung, für alle Einreichungsunterlagen bzw. für die Planung bis zur Einreichung muss man also wirklich beim Architekten rechnen? Wie berechnet sich das Honorar? Was sind die Leistungen des Architekten? Und was kostet ein Architekt wirklich?
Diese Kostenfrage stellt sich für viele sicher am Anfang
ihrer Überlegungen und man sollte sich nicht scheuen, einfach bei einem oder
mehreren Architekten diesbezüglich anzufragen bzw. vergleichbare Angebote einzuholen.
Das erste Beratungsgespräch wird in der Regel von vielen Architekten kostenfrei
angeboten.
Einen Architekten zu beauftragen hat viele Vorteile, denn die Kernkompetenz der
Architekten liegt nun mal in der Planung. Und im Gegenzug zu den
All-inclusive-Angeboten von Baufirmen sind die Architektenhonorare transparent
in Leistungsphasen gegliedert und damit gut
vergleichbar.
Wie wird das Architektenhonorar berechnet?
Grundsätzlich gilt es, die Honorarbasis mit den Architekten frei zu vereinbaren. Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage bzw. Berechnung der Höhe des Architektenhonorars werden entsprechend der Leistungs- und Vergütungsmodelle 2014 (LM.VM 2014) verschiedene Faktoren herangezogen, lesen Sie hier weiter.
Was kostet also der Architekt?
Das Architektenhonorar für die Planungsleistung bis zur Einreichung bei der Baubehörde liegt damit, unter Berücksichtigung aller Faktoren, zwischen 2,25% bis 4,17% der zugrunde gelegten Baukosten, abhängig von der Bauaufgabe und der Komplexität des Bauvorhabens. Bei Baukosten (Bemessungsgrundlage) in Höhe von 380.000 Euro ohne USt für die ersten vier Leistungsphasen (ohne Nebenkosten) wäre also mit einer Bandbreite von 8.550,00 bis 15.850,00 € zuzüglich USt zu rechnen.
Das erscheint vielleicht im ersten Augenblick als ein hoher
Betrag. Es ist aber dabei zu berücksichtigen, dass ein Architekt den Bauherrn
bis zur Fertigstellung des Gebäudes begleitet bzw. betreut, wodurch alleine
durch objektivierte professionelle Angebotseinholung, Kostenkontrolle etc. auch
ein erheblicher Anteil an Baukosten gespart werden kann. Zudem erhalten Sie für
dieses Geld ein „maßgeplantes“, entsprechend Ihren Wünschen individualisiertes
Haus und eine sorgfältige Planung. Zudem ist zu bedenken, dass die Leistungen,
die man mittlerweile für die Einreichplanung bei der Behörde erbringen muss,
sehr umfangreich sind (Versickerungsberechnung, Kanalplanung etc.) Dafür
braucht es ein umfassendes rechtliches, technisches und vorausschauendes
Planungswissen.
Grundsätzlich ist es möglich, das Architektenhonorar durch Beauftragung von
Leistungsphasen nur bis zur Einreichplanung zu reduzieren. Das setzt allerdings
voraus, dass der Bauherr die folgenden Aufgaben selbst zu verantworten hat.
Tipp
Wenn es zu Preisverhandlungen bzgl. der Honorarhöhe kommt, ist auch immer das Leistungsbild mit einzubeziehen und gegebenenfalls können bei den Leistungen Abstriche gemacht werden. Grundsätzlich lässt sich allerdings am leichtesten Geld sparen, indem die Nutzfläche, also die Quadratmeter, optimiert werden. steppe architekten
Wie hoch ist der Stundenlohn eines Architekten?
Grundsätzlich ist festzuhalten,
dass die Architekten ebenso der freien Marktwirtschaft unterliegen. Es gibt,
auch seitens der Kammer, keine Preisabsprachen, Preisbindung, oder festgelegte
Pauschalen und Stundensätze. Das Honorar ist also mit dem Architekten frei zu
vereinbaren.
Der Stundensatz des Architekten bewegt sich zurzeit circa zwischen 120,00 bis
200,00 €, der Stundensatz für den Techniker 80,00 bis 100,00 € und für den
Gutachter 150,00 – 260,00 € ohne USt.
Wenn man diese Stundensätze mit jenen des Kfz-Mechanikers (Freie- und Markenwerkstätte
50,00 € bis 220,00 € ohne USt) oder mit einem Rechtsanwalt (je nach Fachgebiet 250,00
€ bis 450,00 € ohne Ust) vergleicht, wird man feststellen, dass der
Architekten-Stundensatz keinesfalls überhöht ist.
Ist die Vereinbarung einer Pauschale möglich?
Auf Basis der Honorarberechnung bzw. des Angebots kann eine Pauschale für einzelne Leistungsphasen lt. LM.VM 2014 vereinbart werden. Zusatzkosten für Auslagen wie Kopien, Ausdrucke und Planplotts und zusätzliche Fahrtkosten werden extra nach tatsächlichem Aufwand verrechnet oder auch pauschaliert (z.B. 4%).
Wie erfolgt die Abrechnung der Leistungen?
Es ist üblich, Honorare in Teilzahlungen nach Abschluss von einzelnen Leistungsphasen abzurechnen und über die Gesamtleistung am Ende des Projektes eine Schlussrechnung zu erstellen. Pauschalierte Nachlässe und Skonto (Preisnachlass bei sofortiger Zahlung bzw. bei Einhaltung einer kurzen Zahlungsfrist) können individuell ausverhandelt werden.
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie ein Angebot für Ihre Planung erhalten, dann kontaktieren Sie uns einfach hier.
Autor: Petra Kickenweitz • steppe architekten
Illustration: Jacqueline Kaulfersch • cardamom
Erstveröffentlichung März 2021