Wie wird das Architektenhonorar berechnet?
Grundsätzlich gilt es, die Honorarbasis mit den Architekten frei zu vereinbaren. Im Internet findet man zur Honorarberechnung unterschiedliche Vergütungsmodelle angeführt, u.a. die HOA 2002 und HIA 2010, die vereinzelt von Architekten bzw. Auftraggebern zur Berechnung noch herangezogen werden und als Grundlage nach wie vor individuell vereinbart werden können.
Seit 2014 empfiehlt allerdings die Kammer der ZiviltechnikerInnen, als Grundlage der
Honorarberechnung die Leistungs-
und Vergütungsmodelle (LM.VM)
zu verwenden. Die LM.VM bedient die unterschiedlichsten Leistungen bzw.
Aufgabengebiete der Ziviltechniker, u.a. Projektentwicklung, Einrichtung und
Design, Tragwerksplanung, Geotechnik, Bauphysik, Architektur,
Landschaftsplanung etc.
Im Bereich der Architektur werden vorwiegend die Leistungsmodelle
Objektplanung-Architektur (LM_OA) verwendet. 2023 ist eine neue Version herausgekommen die nicht mehr zwischen der Objektplanung für Großprojekte und öffentliche Auftraggeber
(u.a. Gemeinde) und die Architektur-Konsumentenprojekte (LM_AK) für Projekte
bis circa 1 Mio. € und von privaten Auftraggebern unterscheidet. Letztere kann man aber weiterhin z.B. für Einfamilienhäuser etc. heranziehen.
In diesen Leistungsmodellen werden die einzelnen Leistungsphasen und die
dazugehörige Beschreibung der einzelnen Arbeitsschritte transparent und
vergleichbar abgebildet. Sie bilden die Basis für eine
geordnete, klare und qualitätsgesicherte Projektabwicklung, bei der Sie im
Vorhinein wissen, welche Leistung Sie genau beauftragen und was Sie für Ihr Geld
erhalten.
Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage bzw. Berechnung der Höhe des Architektenhonorars werden entsprechend der LM_VM folgende Faktoren herangezogen:
- Baukosten:
Die Baukosten dienen als Bezugs- bzw. Bemessungsgrundlage und beinhalten die Kosten für die Errichtung des Bauwerks lt. ÖNorm B 1801, inkl. Aufschließung (u.a. Baustelleneinrichtung, Strom- u. Wasserhausanschluss etc.), Rohbau, Technik (u.a. Elektro- und Haustechnik), Ausbau (u.a. Innenausbau, Fenster, Türen etc.), Einrichtung und Außenanlagen. Grundsätzlich enthält die Honorarbemessungsgrundlage nur die Leistungen und Baukostengrundlagen, die man vereinbart und die auch erbracht werden sollen. Soll zum Beispiel auch die Küche, die Gartenhütte oder die Zufahrt mitgeplant werden, so sind diese Teilleistungen der Einrichtung und Außenanlagen auch mit zu berücksichtigen.
Die Grundstückskosten, Honorare, Nebenkosten etc. werden nicht berücksichtigt. Da man zum Zeitpunkt der Angebotslegung noch ganz am Anfang des Planungsprozesses steht, muss man Reserven einrechnen bzw. von einer Toleranz von +/- 20 % des Kostenrahmens ausgehen. Die Baukosten werden netto in Euro exklusive Umsatzsteuer gerechnet und sind im Angebot anzugeben.
Abb.: Die Kostengliederung,
Darstellung der Preisermittlung von Bauleistungen erfolgt lt.
ÖNorm B 1801.
Diese definiert die Baukosten als jene Kosten, welche die Summe aus den
Kostenbereichen 1-6 ergeben. / steppe architekten
- Umfang der
Leistungen:
Die bauliche Planungsleistung ist in Teilleistungen (Planungsabschnitte), den sogenannten acht Leistungsphasen (LPH), unterteilt und diese werden mit festgelegten Prozentanteilen auf Basis der ermittelten Baukosten und des kalkulierten Büro- bzw. Stundenaufwands gewichtet. Im Leistungsmodell Architektur-Konsumentenprojekt (LM.AK) für Bauprojekte bis zu 1 Mio. € Baukosten und von privaten Auftraggebern nimmt die LPH 1 Grundlagenanalyse rund 2% der der kompletten Planungsleistung ein, die LPH 2 Vorentwurfsplanung 9%, LPH 3 Entwurfsplanung 15%, LPH 4 Einreichplanung 4%, LPH 5 Ausführungsplanung 25%, LPH 6 Mitwirkung an der Vergabe 2% und Angebotseinholung 4%, LPH 7 Begleitung der Bauausführung 4%, LPH 8 sowie Örtliche Bauaufsicht und Dokumentation 35%.
Bei Bedarf können weitere optionale Leistungen, u.a. Kostenschätzung und Kostenberechnung, Erstellung von Ausschreibungen etc. vereinbart werden.
steppe architekten
-
Anforderungsmerkmale /
Bewertungspunkte:
Als zusätzlicher Faktor, um projektspezifische Anforderungen wie unterschiedliche Planungsanforderungen, die Besonderheiten (Einfamilienhaus, Bürobau, Hochhaus, Umbau, Sanierung etc.), die Komplexität des Bauvorhabens, das Risiko der Projektrealisierung und die Termin- und Kostenanforderungen abzubilden, werden diese fünf Kategorien in einem Punktesystem anhand einer Bewertungsmatrix der LM.VM (AK oder OA) gewichtet und eingerechnet.
Des Weiteren sollte jedes Angebot einen Hinweis auf den Stundensatz des Büros enthalten.
- Vereinbarung
Stundensatz
Änderungen, wiederholte Bearbeitung bzw. Überarbeitung und die zeitliche Trennung von Leistungen sind in der Honorarberechnung nicht kalkuliert und werden individuell vereinbart bzw. entsprechend dem Zeit- bzw. Stundenaufwand abgerechnet.
Kleinere Bauvorhaben unter 100.000 € (LM_VM_AK.9.3) Baukosten bei privaten Auftraggebern und unter 300.000 € (LM_VM_OA.9.3) Baukosten bei öffentlichen Auftraggebern werden auf Basis der kalkulierten Arbeitsstunden und des Stundensatzes angeboten.
Was kostet also der Architekt?
Das Architektenhonorar für die Planungsleistung bis zur Einreichung bei der Baubehörde liegt damit, unter Berücksichtigung aller Faktoren, zwischen 2,25% bis 4,17% der zugrunde gelegten Baukosten, abhängig von der Bauaufgabe und der Komplexität des Bauvorhabens.
Wenn Sie noch mehr über unsere Leistungen als Architekten erfahren möchten, genauer wissen möchten, wie sich ein Architektenhonorar zusammensetzt oder interessiert sind ein "Architektenhaus" zu bauen, kontaktieren Sie uns einfach hier.Autor: Petra Kickenweitz • steppe architekten
Illustration: Jacqueline Kaulfersch • cardamom
Erstveröffentlichung März 2021
Aktualisiert Dezember 2021
Aktualisiert Juli 2024